Schützenbrüder sagen: „Man kann nicht in die Gilde eintreten, man wird aufgenommen!“
Auszug aus der traditionellen Gilderolle (Satzung):
Zutritt zur Gilde hat jeder Bürger, der in der Stadt Eutin geboren ist oder mindestens seit 3 Jahren in der Stadt oder den angrenzenden Gemeinden seinen Wohnsitz hat.
Das Aufnahmegesuch ist von zwei Schützenbrüdern als Bürgen zu unterschreiben.
Der Aufnahmesuchende ist in einer Abstimmung durch die traditionelle „Ballotage“ unterworfen.
Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt mit einem Schützenbruder auf oder melden sich direkt bei einem der Vorsteher.
Gerne senden wir Interessenten einen Infoflyer zu.
Alternativ steht der Infoflyer auch als direkter PDF-Download [1.920 KB]
zur Verfügung!